Militär
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
In der Schweiz müssen Personen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen vom Militärdienst befreit sind, einen Militärpflichtersatz zahlen. Diese Abgabe wird auf Basis des Einkommens berechnet und betrifft Männer im Alter von 19 bis 37 Jahren.
Seit einigen Jahren ist es auch möglich, den Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten. Detaillierte Informationen und individuelle Regelungen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Merkblatt Militär
Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen ermöglicht es Personen, die von einer Blutgerinnungsstörung betroffen sind und damit militär- oder schutzdienstuntauglich eingestuft werden, auf Gesuch hin Dienst zu leisten – damit entfällt die Wehrpflichtersatzabgabe (WPE).