À propos de l'ASH
IV-Rentnerinnen nicht schlechter stellen
Bei der Behandlung der «Altersvorsorge 2020»hat der Ständerat beschlossen, den tieferen Umwandlungssatz bei den Pensionskassen über höhere AHV-Renten zu kompensieren. IV-Rentner/-innen wurden explizit ausgeschlossen. Damit wurde erstmals in der Geschichte die Einheit der ersten Säule untergraben. Ende Februar behandelt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die «Altersvorsorge 2020». AGILE.CH fordert die Kommission auf, die Einheit der ersten Säule wieder herzustellen.
In der Vorlage „Altersvorsorge 2020»hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Umwandlungssatz der zweiten Säule zu senken, was tiefere Pensionskassen-Renten zur Folge hätte. Um diese Reduktion abzufedern, hat der Ständerat beschlossen, die AHV-Renten um 70 Franken pro Monat zu erhöhen und die Ehepaarrente von heute 150 auf 155 Prozent einer einfachen Altersrente anzuheben. Diese Erhöhungen sollen jedoch nur für AHV-Rentner/-innen gelten, nicht aber für IV-Rentner/-innen. Damit würde erstmals in der Geschichte die Einheit der ersten Säule untergraben.
Ständerat übersieht Spaltung der ersten Säule
In den Wortprotokollen sind keine Hinweise zu finden, dass sich die Mitglieder des Ständerates bewusst waren, dass sie mit ihrem Entscheid die erste Säule auseinanderreissen und damit die Bundesverfassung verletzen. Die Einheit von AHV und IV ist festgehalten in Artikel 111 der Bundesverfassung und in Artikel 37 des IVG.
Nationalrat muss Entscheid korrigieren
AGILE.CH fordert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates auf, den Grundsatz der Verfassung zu achten, die Spaltung der ersten Säule rückgängig zu machen und die Gleichstellung von AHV- und IV-Rentenbeziehenden zu gewährleisten.
Dieser Text wurde uns von AGILE.CH zur Verfügung gestellt.