Risikoausgleich in der Grundversicherung wird verfeinert

Künftig werden für den Risikoausgleich in der Grundversicherung der Krankenkassen auch hohe Medikamentenkosten erfasst. Der Bundesrat setzt die Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich auf den 1.1.2015 in Kraft. Damit wird neu auch der ambulante Bereich in den Risikoausgleich einbezogen und der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert.

Mit hohen Medikamentenkosten sind Arzneimittelkosten gemeint, die über CHF 5'000 liegen, also auch die Medikamente für Menschen mit Blutgerinnungsstörungen.

Detaillierte Infos dazu erhalten Sie unter der Homepage des Bundes www.news.admin.ch vom 15.10.2015.