Grundversicherung - diverse Modelle
Die Behandlung der Hämophilen in der Schweiz wird über die Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt, sofern nicht die Invalidenversicherung dafür aufkommt (bis 20. Geburtstag). Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Gerinnungspräparate, für Therapien und Behandlungen.
Die SHG empfiehlt den Betroffenen, sich nur von Krankenkassen versichern zu lassen, welche zum Verband der Schweiz. Krankenkassen SVK gehören. Dort haben sie die Gewähr, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Hämophilie anstandslos verrechnet werden. Der SVK übernimmt das Inkasso für die erbrachten Leistungen bei den angeschlossenen Kassen und ist so ein wichtiger Partner für die Leistungserbringer.
Die Versicherer bieten in der Grundversicherung diverse Rabattmodelle an, z.B. HMO, Hausarztmodell, Ärztenetzwerk, PharMed etc. Die SHG rät den Betroffenen ab, solche Verträge abzuschliessen aus diversen Gründen:
- in der Regel keine spezialisierten Hämatologen im jeweiligen Modell
- häufig ist grössere Flexibilität des Versicherten erforderlich, z.B. keine Zusendung der Medis nach Hause, keine Zeit für Gutsprachen etc.
- Hämophile werden als 'Belastung' für das Sparmodell angesehen
Auch ist davon abzuraten, eine höhere Franchise zu wählen, weil die Gesamtkosten in jedem Fall höher wären wie bei der Minimalfranchise!