In der Schweiz werden die Kosten für die Behandlung von Hämophilie bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr in der Regel von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Hier sind die relevanten Punkte dazu:

  1. Invalidenversicherung (IV):
    • Die Invalidenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung von Geburtsgebrechen, zu denen auch die Hämophilie zählt.
    • Dies gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr.
  2. Abdeckung durch die IV:
    • Die IV übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Maßnahmen, einschließlich Diagnose, Behandlung und Betreuung durch Fachärzte und spezialisierte Zentren.
    • Auch die Kosten für Medikamente, insbesondere Gerinnungsfaktoren, werden von der IV übernommen.
  3. Übergang zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP):
    • Nach dem 20. Lebensjahr gehen die Kosten für die Behandlung von Hämophilie auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) über. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Kosten gemäß den üblichen Bedingungen der Krankenversicherung.
  4. Verfahren:
    • Eltern von betroffenen Kindern sollten sicherstellen, dass die Hämophilie als Geburtsgebrechen bei der IV gemeldet ist. Dies ist notwendig, damit die Kostenübernahme durch die IV gewährleistet ist.
    • Die IV arbeitet eng mit spezialisierten Hämophilie-Zentren und Ärzten zusammen, um eine umfassende und kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.
  5. Unterstützung und Beratung:
    • Die Schweizerische Hämophilie-Gesellschaft (SHG) und andere Patientenorganisationen bieten Unterstützung und Beratung für betroffene Familien an. Sie können helfen, den Kontakt zur IV herzustellen und notwendige Anträge zu stellen.

Für detaillierte und individuelle Informationen ist es ratsam, sich direkt an die Invalidenversicherung oder eine spezialisierte Beratungsstelle zu wenden. Diese können spezifische Fragen zur Kostenübernahme und zum Antragsverfahren beantworten.