Gemeinsam stark

Die SHG ist, wie viele andere Schweizerische Patientenorganisationen, Mitglied von AGILE.CH, der Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe. Über AGILE.CH nimmt die SHG auch Einfluss auf politische Prozesse und Meinungsbildungen, z.B. wenn es um IV-Renten oder Gleichstellung von Behinderten geht.

Die SHG wird via AGILE.CH vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gemäss Art. 74 des IV-Gesetzes für ihre Leistungen subventioniert. Die Beiträge sind in der Jahresrechnung der SHG ersichtlich.

Ableismus - wenn Normvorstellungen diskriminieren

In unseren westlichen Gesellschaften werden die individuellen Fähigkeiten der Menschen sehr hoch bewertet. Fähig sein ist die Norm. Fähig sein heisst, sich selbständig zu bewegen, zu kommunizieren und zu arbeiten. Wer dazu nicht in der Lage ist, läuft Gefahr, diskriminiert oder sogar ausgegrenzt zu werden. Das nennt man Ableismus. AGILE.CH untersucht in der Ausgabe 4/21 von 'Behinderung & Politik' die vielen Facetten und negativen Auswirkungen des Ableismus.

Invalideneinkommen 

Bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades einer Person mit Einschränkung gehen die Sozialversicherungsämter bisher von einem Medianlohn aus, der sich auf Löhne von Personen ohne Einschränkungen abstützt. Dies ist ungerecht und entspricht nicht der Realität. In der Praxis verdienen erwerbstätige Menschen mit einer IV-Rente rund 15 % weniger wie Nichtbehinderte. Die führt zu tiefen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten. Behinderten-Organisationen, Gewerkschaften und die Organisation Versicherte Schweiz haben deshalb eine gemeinsame Erklärung an die Presse abgegeben im Hinblick auf die Urteilsberatung des Bundesgerichts vom 17.11.2021 in dieser Sache. Sie hoffen, dass das Bundesgericht zugunsten der betroffenen Menschen entscheidet.

Hier der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:

Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderung

AGILE.CH hat am 26.8.21 die nachstehende Medienmitteilung publiziert und auf einen Event vom 31.8.21 in Bern hingewiesen